Description
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19. März 2025 (Az. 10 AZR 67/24) zwei weit verbreitete Klauseln in Vesting-Regelungen von virtuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen für unwirksam erklärt:
- den vollständigen Verfall bereits erworbener Anteile/Optionen bei Eigenkündigung
- den „beschleunigten Verfall“ nach Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.
Die jetzt veröffentlichten Entscheidungsgründe sorgen für erhebliche Unsicherheit im Markt. Gründer:innen, Investor:innen und Berater:innen stellen sich zentrale Fragen:
- Welche Konsequenzen hat das Urteil für bestehende Beteiligungsprogramme?
- Welche Gestaltungsspielräume gibt es künftig?
- Welche Auswirkungen hat das auf die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen?
- Welche Auswirkungen hat das BAG-Urteil auf das Gründer-Vesting?
In unserer nächsten Q&A-Session diskutieren wir die rechtlichen Hintergründe und praktischen Folgen des Urteils. Gemeinsam beleuchten wir die Auswirkungen auf Start-ups, Business Angels und Gründerteams – und geben erste Hinweise, wie Beteiligungsprogramme in Zukunft rechtssicher gestaltet werden können.
Unsere Referentinnen:
- Constanze Hachmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
- Claudia Knuth, Partnerin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
Categories
Format: Expert Discussion
Topic: Entrepreneurship, Innovation, Capital Raising, Venture Capital, Startup Consulting, Business Angels Deutschland, Legal, Vesting, BANDakademie, LUTZ | ABEL
Distribution: virtual
Talk Language: German
Location
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