Die Entwicklungen sind sehr dynamisch und der Gesetzgeber stellt zusammen mit der Finanzverwaltung erhöhte Anforderungen an die Sorgfalts- und Meldepflichten. Dabei liegt der Fokus neben der Digitalisierung verstärkt auf der Erhebung, der Verarbeitung und der Meldung von steuerlich relevanten Daten.
Das Seminar geht auf die Entwicklungen in den folgenden Bereichen ein:
Die U.S.-Steuerbehörde gibt neue elektronische Mitteilungspflichten rund um den Bereich der U.S.-Quellensteuern vor und wird diesen Bereich ab dem Jahr 2026 für den Meldezeitraum 2025 vollständig digitalisieren, solange kein Antrag auf Befreiung von der elektronischen Meldeverpflichtung möglich ist („Waiver“). Insbesondere sollen auch die U.S.-Steuererklärungen auf dem Formular 1042 grundsätzlich elektronisch zu übermitteln sein. Zur elektronischen Übermittlung der U.S.-Steuerbescheinigungen auf den Formularen 1042-S und 1099 und der U.S.-Steuererklärungen auf den Formularen 1042 und 945 stehen verschiedene Schnittstellen zur Verfügung. Um die Formulare 1042-S und 1099 elektronisch übermitteln zu können, muss ab dem Jahr 2027 für den Meldezeitraum 2026 das Information Returns Intake System (IRIS) genutzt werden. Im Bereich des U.S.-Meldewesens ergeben sich darüberhinaus praktische Herausforderungen bei der Weitergabe sog. Withholding Credits innerhalb einer Verwahr-/Zahlungskette, der Abgrenzung zwischen empfängerspezifschen Meldungen und anonymisierten Meldungen für einen Withholding Rate Pool, den Voraussetzungen zur Durchführung eines Erstattungsverfahrens sowie zur Abstimmung des gesamten U.S.-Quellensteuerwesens (sog. Reconciliation).
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der deutsche Gesetzgeber neue Anforderungen an ein Compliance-System, die Einholung und Validierung von Selbstauskunftsformularen inklusive einer Steueridentifikationsnummer zu CRS eingeführt und dabei die Bußgeldregelungen deutlich verschäft. Zudem ergeben sich unter CARF und dem DAC8-Umsetzungsgesetz weitere Auswirkungen mit einem Bedarf, die Regelungen von CARF mit CRS zu koordinieren. Im Fokus stehen der Status und die damit verbundenen Sorgfalts- und Meldepflichten, etwaige Erleichterungen und die noch endgültig zu klärenden Punkte.
Auch unter CRS und FATCA ist die eindeutige Identifikation der Inhaber eines Finanzkontos essenziell. Der Steueridentifikationsnummer kommt ebenfalls eine wesentliche Bedeutung zu. Es existieren neue Anforderungen an die Übermittlung der Datensätze an das Bundeszentralamt für Steuern, die eine technsiche Anpassung zum nächsten Meldestichtag erfordern.
Wer sollte teilnehmen?
Das Seminar richtet sich an die Mitarbeitenden aus allen im Rahmen des Compliance Program betroffenen Linien, da nun zusätzlich zu den Bereichen QI und FATCA auch für CRS gesetzliche Anforderungen definiert wurden, ein effektives internes Kontrollsystem zu etablieren. Die Finanzindustrie muss sich mit den aktuellen Entwicklungen inhaltlich und organisatorisch auseinandersetzen, um – gerade vor dem Hintergrund etwaiger Außenprüfungen und des wesentlich verschärften Bußgeldkatalogs – die Regelungen dauerhaft einzuhalten.
Distribution: in-person, virtual
Talk language: German
Ticket cost: Paid access